Venetica

Venetica - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  04.09.2009

Demo vs. Endprodukt

Hallo,

hier möchte ich eine Lanze für alle Entwickler und Publisher brechen, die unfertige Titel vorab auf Messen zeigen.
Geht's noch? Schlecht bewerten VORAB (an sich ein Unding) bei einem Work-in-Progress Titel?
Man schaue sich die fertige PC Version inklusive Patch an, dann KANN man die PC Version bewerten. Aber die XBox Version wird parallel entwickelt und kommt erst in knapp einem Monat raus.

Ich finde es einfach unfair, anderen Leuten ein Spiel madig zu machen, weil man sich auf der GamesCom irritiert fühlt. dtp hätte den Titel nicht zeigen müssen, die wissen bestimmt selbst, in welchem Stadium das Game war. Das ist ein Bonus für echte Spielefreunde, und kein Grund für negative Kritik, im Gegenteil. Nicht mal die Presse hat meines Wissens einen XBox360 Vorab-Test gemacht.

Also 5 Punkte für ein gutes Spiel, das nicht nur wegen des Namens gekauft wird, sondern wegen Kampfsystem, Maincharacter und super Story.


  02.09.2009

Wo liegt da der Sinn?

Nur zur Information: Mit dieser Rezension versuche ich lediglich, dieses Spiel wieder hervorzuheben.

Wo liegt der Sinn, ein Spiel nach einer unfertigen, nicht perfektionierten, im Endspiel vielleicht gar nicht existierenden Demo-Version zu bewerten, die dann auch noch in der diesjährigen GC vorgeführt wurde. Die Tatsache mal außer Acht gelassen, dass die Entwickler nicht viel Zeit hatten, an diesem Tag die besten Präsentationen zu vollführen, ist es eine Unverschämtheit, ein Spiel zu Bewerten, dessen Release erst noch aussteht. Aus purem Wiederstand heraus, behaupte ich einfach mal, dass mir dieses Spiel gefallen wird, da ich ''Oblivion'' liebe und mich der Look an Fable erinnert (welches ich ebenfalls sehr gerne spiele.)
Mit der Bitte, erst nachzudenken bevor man eine unsinnige Rezension verfasst,
MfG
T.Mark

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Details zum Spiel

Hersteller:
dtp Entertainment AG
Entwickler:
Deck 13
Genre:
Action
Release:
18.12.2009
Plattformen:
Xbox 360, Windows
USK:
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG

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