Sonic & Sega All-Stars Racing

Sonic & Sega All-Stars Racing - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  01.03.2010

Sehr guter Mario Kart Klon, der wirklich Spaß macht!

Ich habe das Spiel vorbestellt und es ist püntklich zum Release bei mir angekommen.
Diese Tatsache verdient schonmal sehr viel Lob!

Nun kommen wir zum Spiel an sich.

Es wurde wirklich fast überall bei Mario Kart (Wii) geklaut, aber das ist gar kein Manko!
Gerade das macht das Spiel wahrscheinlich so gut.

Das Game steuert sich wirklich super, die Grafik ist schön anzusehen und der Sound passt auch.

Man kann vieles freispielen (kaufen), darunter Fahrer, Rennstrecken und Musikstücke.

Neben dem Grand Prix (den man in drei verschiedenen Schwierigkeitsstufen fahren kann) hat man die Möglichkeit sein Können auch in verschiedenen Missionen, beim Zeitfahren oder online zu beweisen!

Die Xbox 360 Version beinhaltet einen exklusiven Banjo-Kazooie Charakter und man hat die Möglichkeit auch mit seinem Avatar rumzudüsen.

Verschiedene Lizenzen kann man auch freischalten.

Was ich an dem Spiel deutlich besser als bei Mario Kart Wii finde, ist, dass man einfach viel schneller unterwegs ist!
Es macht einfach tierisch viel Spaß mit seinem Lieblingscharakter durch 27 verschiedene Pisten zu düsen!

Viele Rennfahrer gibt es zur Auswahl (einige muss man erst kaufen). So findet wirklich jeder seinen Lieblingscharakter.

Online ist das Spiel der absolute Wahnsinn! Ich habe gut eine Stunde online gezockt und es macht sehr viel Spaß!
Wer gerne und oft online zockt, der kommt bei diesem Spiel voll auf seine Kosten!

Sobald ich alles freigespielt (gekauft), jede Mission abgeschlossen und jeden Mitarbeiter-Geist in die Schranken gewiesen habe, werde ich diese Rezension updaten.

Folgendes kann ich jetzt schonmal abgeben:

Grafik: 8,5/10
Sound: 8/10
Gameplay: 9/10

Update kommt demnächst!

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Details zum Spiel

Hersteller:
Sega
Entwickler:
Sumo Digital Ltd.
Genre:
Racing
Release:
26.2.2010
Plattformen:
Xbox 360, PlayStation 3, Wii, Nintendo DS
USK:
Freigegeben ab 6 Jahren gemäß § 14 JuSchG

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