Left 4 Dead

Left 4 Dead - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  27.12.2008

Uncut ist es zu gebrauchen

Nach Dead Space der nächste gute Schocker für die Box. Zur "Kastration" kann ich leider nix sagen habe mir gleich die richtige Version besorgt, und da geht es wirklich gut zur Sache. Erinnert mich von der Atmosphäre daran wie ich das erste mal Resident Evil gespielt habe. Allerdings als größter Minuspunkt ist die wirklich schlechte Grafik zu nennen. Auf der Box ist sie sogar noch einen ganzen Tick schlechter als auf dem PC und selbst da hat sie mich nicht umgehauen, da sie meiner Meinung nach grade bei einem Survival Spiel wichtig ist um für Stimmung zu sorgen. Trotz dessen schafft es das Spiel auch so eine packende und verstörte Atmosphäre aufzubauen... sehr geil bitte mehr davon.

  26.12.2008

vollkommen meiner meinung

Ja ich geb Peter Skutecki völlig recht und das mit ab FSK18 is'n witz
so wie das game ist mit mit grünnen blut kein kopf abschiesen etc ist das kein ab 18 shooter für mich das gehört für mich eher in die Kategorie Fsk12
aber keinesfalls aber fsk18 . weil wenn bei nen horrorschooter zb keine zombie stücke liegen bleiben oder net mal richitgs blut kommt, man kein kopf abschiesen kan der runter fällt und alles ist das kein horrorshooter weil man will ja auch nen grußelfaktor haben ne, den hatt ma da eindeutig nicht, aber was zu empfelen ist. Dead space das ist ein sehr guter Horror-shooter kann ich nur weiterempfehlen

  21.12.2008

Zerstümmelt und entstellt

Meine Kritik bezieht sich auf die GESCHNITTENE deutsche Version; Ich brauch wirklich kein Massenschlachten um glücklich zu sein. Aber so verstümmelt, wie dieses Spiel ist, da kann man einfach nur weg laufen. Die Zombies erlischen quasi, in dem Moment da sie den Boden berühren. Und ja, auch das grüne Blut stört mich irgendwie (zumal es davon echt nicht viel gibt, das hätten die auch rot lassen können, wenn man mich fragt.) Jedenfalls nimmt es dem Spiel eine ganze Menge Atmosphäre und ich glaube dass es eigentlich sehr spannend wäre. Ich jedenfalls habe mir gestern versehentlich die geschnittene Version in einem deutschen Laden gekauft, werde diese aber morgen wieder umtauschen (weil heute Sonntag ist) und dann halt versuchen die österreichische (ungeschnittene) Version zu bekommen. Dafür zahl ich dann auch gerne etwas mehr!!!

  19.12.2008

Wow, das rockt.....

Ich habe mir Left 4 Dead vor einigen Tagen in Honkong bei einem bekannten Anbieter bestellt. Heute ist es angekommen und ich habe nun schon 2 bis 3 Stunden angetestet. Mein erstes Fazit fällt durchweg positiv aus. Das Spiel ist echt der absolute Knaller! Und ich spreche hier von der Uncut-Version.

Besonders der Online-Modus ist absolut herausragend und macht riesig Laune. Wer Shooter und/oder Zombiefilme mag, dem kann ich nur zu diesem Spiel raten.

  16.12.2008

ZENSUR HOCH 10

Deutschland hats wieder einmal geschafft aus einem fun shooter eine zensierte Entäuschung zu basteln.

- Zensur des Covers
- Zensur des Opening Videos
- Zombies haben Grünes Blut
- Spiele-Charaktere bluten nicht
- Gewalt auf minimum reduziert (kein Splatter)
- brennende Gegner fallen nur um und verschwinden
- erlegte Zombies beamen sich einfach weg noch während sie zu Boden fallen

Durch diese ganzen Zensuren verliert das Spiel an Reiz und an Atmosphere. In der uncut liegen die erlegten Zombies auf den Straßen und geben ein gruseliges Bild von sich. In der deutschen Version sind die Straßen nach dem erlegen der Zombies LEER.

Dadurch ist die Framerate in der deutschen Version vermutlich höher wie in der uncut durch das leere Spiel ;-) Wenigstens ein Vorteil der Zensur @Ironie off

Wer einmal die UNCUT gespielt hat wird diese Version nicht mehr ansehen bzw. geschenkt haben wollen.

Völlig unverständlich ist für mich die FSK18 Einstufung in der deutschen Version. Da müsste Harry Potter ja ab 30 sein.



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Details zum Spiel

Hersteller:
Electronic Arts
Entwickler:
Certain Affinity
Genre:
Ego Shooter
Release:
20.11.2008
Plattformen:
Xbox 360, Windows
Spieler:
1 bis 8
Multiplayer:
Ja
USK:
Keine Jugend-
freigabe gemäß § 14 JuSchG

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