Grand Theft Auto IV

Grand Theft Auto IV - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  05.10.2009

GTA 4

Ein sehr gutes und Grafisch Perfektes Spiel um fast zu machen was man will.

Jede menge möglichkeiten sich in der Stadt auszutoben!

  30.09.2009

PC Spiel Grand Theft Auto IV

Hab zum verschenken gekauft - bis jetzt gab es keine Beschwerden,voll zufrieden.
Versand war O.K.,alles in Ordnung.



Grand Theft Auto IV

  09.09.2009

GEILES GAME

Ich habe es 2x durchgezockt und auch die Erweiterung sehr genossen. Das Hauptspiel gefällt mir eindeutig besser, da die Charaktere vorallem Niko und sein Bruder super dargestellt worden sind. Es macht einfach Spaß die humorvoll gestalteten Missionen zu bestreiten.

Auch der Mulitplayer Modus ist eine sehr sinnvolle Erweiterung. Hier ist alles vorahnden, von Autorennen bis zum Team-Krieg in der gesamten Map.

Das Spiel macht einfach nur Spaß und ist ein großes Schritt nach vorne. Vorallem gibt es nichts vergeleichbares in dem Genre was an GTA 4 rankommt. Auch nach einem Jahr nicht.

  08.09.2009

Es lohnt sich.

Nur ein paar Punkte die mir gerade zum Spiel einfallen.
Das neue GTA ist echter und trüber/dunkler als die anderen Teile find ich. Dadurch wird es
aber realer, man findet sich jedoch ohne Karte oder Navi schwer zurecht. Und es ist größer.
Und der fiese Humor von Bellic ist der Abschuss. Hab teilweise richtig gelacht bei den Missionsintros.
Es reiht sich gut ein in die GTA - Reihe. Es haben sich einige Sachen verändert, teils ins positive,
teils auch ins negative (das zurecht finden bzw. wiedererkennen von Gegenden), aber es lohnt sich in
jedem Fall das Spiel zu kaufen. Man macht nichts falsch. ;)

  21.08.2009

Top Ding

Das spiel ist klasse und es macht spaß, es zu spielen...nachteil: um zwischenstände zu speichern muss man immer "nach hause" gehen ...
Ansonsten - Top!

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Details zum Spiel

Hersteller:
Take 2
Entwickler:
Rockstar North
Genre:
Action Adventure
Release:
29.4.2008
Plattformen:
Xbox 360, PlayStation 3
Spieler:
1 bis 2
Multiplayer:
Ja
USK:
Keine Jugend-
freigabe gemäß § 14 JuSchG

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