Frontlines: Fuel of War

Frontlines: Fuel of War - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  20.01.2008

Neues Futter für die Freunde des gepflegten Taktik-Shooters. Frontlines: Fuel of War!

Die KAOS-Studios haben sich aufgemacht die Battlefield-Schwächen auszumerzen und einen genialeren Taktik-/Teamshooter zu entwickeln. Mit mehr als 60 Fahrzeugen oder Waffen kann der Spieler aus einem großen Angebot wählen. Die Missionsziele sind flexibel erreichbar - je nach persönlicher Vorliebe. Ich hab die Demo von Xbox Live geladen und konnte so schon einen blick auf die Kampagne werfen.

Was mich reizt, ist die Möglichkeit, nicht nur im Mehrspieler, sondern auch einen umfangreichen Einzelspielermodus zu zocken. Frontlines soll in der Vollversion auch im Singleplayer richtig lange Spaß machen und eine glaubwürdige Story bieten. Im Kern geht es um die kommende Energiekrise und die Kämpfe um die letzten Ölvorkommen. In der Demo bekommt man davon schon einen guten Eindruck und hat stets das Gefühl, Teil einer echten Einheit zu sein, bei dem die eigenen Aktionen Einfluss auf den weiteren Verlauf der Geschichte nehmen!

Die Spielumgebung lässt sich dabei frei erkunden und vielfach zerlegen! Wände lassen sich zum Beispiel sprengen, sodass man einen neuen Weg gehen kann, um den Gegner zu umgehen. Dadurch ist man beim erneuten Durchspielen immer motiviert, etwas Neues auszuprobieren.

Sehr spannend finde ich auch den Einsatz von Drohnen. Damit ist das Spiel ganz sicher auf dem Stand der heutigen Kriegsführung und sehr realistisch. Durch diese frühzeitige Aufklärung lassen sich auch sehr gut weitere Treffer vermeiden. Auch viele andere futuristische Waffensysteme (EMP!) machen das Game zu einem klasse Taktik-Shooter mit neuen Ideen. Die Demo hat mir schon sehr viel Spaß gemacht - Frontlines kann kommen. Klare Kaufempfehlung von mir!

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Details zum Spiel

Hersteller:
THQ
Entwickler:
Kaos Studios
Genre:
Ego Shooter
Release:
28.2.2008
Plattformen:
Xbox 360, Windows
Spieler:
1 bis 2
Multiplayer:
Ja
USK:
Keine Jugend-
freigabe gemäß § 14 JuSchG

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