Die möglichen Endsequenzen
Vorsicht Spoiler! In Bioshock sind drei verschiedene Endsequenzen möglich. Welches Ende ihr erleben könnt, hängt davon ab, wie ihr die Little Sisters im Spiel behandelt.
Von den drei möglichen Endings ist nur eines "gut". Die anderen beiden "schlechten" Endsequenzen sind sich sehr ähnlich, es gibt nur minimale Unterschiede in der Stimmlage und Betonung der Sprecherin. Deshalb lässt sich im Prinzip auch von nur zwei verschiedenen Enden sprechen.
Das "gute" Ende: Alle Little Sisters gerettet
- Spielt Bioshock durch und rettet die Little Sisters bei jeder Gelegenheit. Nachdem ihr sämtliche Big Daddys ausgeschaltet habt, ergreift ihr die Little Sister und wählt die Option zur Rettung. Dafür werdet ihr mit Adam belohnt und erhaltet nach jeweils drei geretteten Little Sister ein wertvolles Geschenk von Dr. Tenebaum.
- Verteidigt die Little Sister kurz vor dem Ende auf dem Weg zu Dr. Tenebaums Appartement. In eurer finalen Begegnung mit Finnegan hilft euch Dr. Tenebaum.
- Den Little Sister zu helfen bedeutet, dass ihr ihnen bei der Flucht an die Oberfläche helft und sie ihr eigenes Leben führen können.
Das "traurige" Ende: Einige Little Sisters gerettet und einige ausgebeutet
- Beutet bis auf einige Ausnahmen einen Teil der Little Sisters im Spiel aus.
- Dabei könnt ihr selbst entscheiden, ob ihr eine Little Sister auf dem Weg zurück zu Dr. Tenebaums Appartment beschützt.
- Nachdem ihr den finalen Endgegner besiegt habt, hört ihr Dr. Tenebaum mit trauriger Stimme sprechen, das Ende selbst ist dem "bösen" sehr ähnlich, nur die Stimmlage und Betonung ist weniger wütend und vorwurfsvoll.
Das "Böse" Ende: Alle Little Sisters ausgebeutet
- Beutet sämtliche Little Sisters (oder fast alle) im Spiel aus.
- Verwendet 100% von dem Adam, das ihr beim Ausbeuten der Little Sisters erhaltet.
- Nachdem ihr den finalen Endgegner besiegt habt, flieht ihr nicht mit ihnen zur Oberfläche, sondern lasst alle Splicers frei, die nur noch durch eine Atombombe besiegt werden können.
Veröffentlicht: 21.10.2008Aktualisiert: 14.11.2008
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