Grand Theft Auto: Vice City

Grand Theft Auto: Vice City - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  22.06.2003

Super übermäßig gut

Zu dem Spiel kann ich nur sagen :
HAMMERMÄßIGSUPER , das beste Spiel , dass es jemals gab

  03.06.2003

Supergeilomatiko!

Vorsicht: Wenn man sich dieses Spiel kauft kann es sein, dass man Freunde und Familie anfängt zu vernachlässigen! Denn dieses Spiel bietet fast unendlich viele Gründe den Controller nicht mehr loszulassen : Man spielt in einer gigantischen Stadt in der man fast unbegrenzt viele Handlungsmöglichkeiten hat. Es gibt im Vergleich zum Vorgänger noch mehr Autos und Waffen ,noch bessere Grafik,noch bessere Story und einen genialen Soundtrack: Man findet Songs von Ozzy Osbourne, Nena und vielen anderen Stars von den 80ern und heute.
Bei all diesen Spaßfaktoren bleibt zwar noch die moralische Frage, wélche bei diesem Spiel jedoch schnell beantwortet ist : Dieses Spiel ist einfach zu gut ,um nicht gekauft und bis zum Schluss durchzuspielen!

  30.04.2003

Megaaffenturbogeil !!!

Wer den Controller aus der Hand legt, hat bestimmt einen triftigen Grund. Denn hier wird es nie langweilig: Actionreiches Gameplay, abwechslungsreiche Missionen und viele Minispiele sorgen für lange, andauernde Unterhaltung. Die gut gemachte Story garantiert ebenfalls einen hohen Suchtfaktor. Da man mit fast allem interagieren und vieles entdecken kann, hört man nicht eher auf, bis man alles ausprobiert hat. Alle PlayStation 2-Spieler, die keine Action-Allergie haben, sollten unbedingt zugreifen. Das vielseitige Game mit grandioser 80er-Jahre-Atmosphäre ist der bislang beste PS2-Titel. Mehr Game fürs Geld gab es auf der PlayStation 2 noch nie. Bei dieser Fortsetzung wurde nichts verschlechtert, sondern alles verbessert. Oder um es stilgerecht zu sagen: Megaaffenturbogeil.

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Details zum Spiel

Hersteller:
Take 2
Entwickler:
Rockstar North
Genre:
Action
Release:
8.11.2002
Plattformen:
Playstation 2, PC
Spieler:
1
Multiplayer:
Nein
Features:
Memory Card, Analog, Dual Shock
USK:
Freigegeben ab 16 Jahren gemäß § 14 JuSchG

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