Grand Theft Auto 3

Grand Theft Auto 3 - Wertungen, Meinungen und Reviews der Spieler

  28.01.2002

Eines der besten Spiele für die PS2...

Einfach nur ein geniales Spiel! Übertrifft bisher jedes Game das ich für die PS2 gespielt habe. Grafisch und vom Sound her ist das Spiel ein Knüller und der Spielspaß vergeht auch nach Monaten noch nicht!

  24.01.2002

Bestes Speil auf dem Markt

Das Spiel ist der absolute Hit!!! Super gute Grafik, Steuerung, Soundeffekte, Musik, etc... führen zu einem langen Spielspaß. Die Missionen sind größten Teils sehr anspruchsvoll, sodass man sich ins Spiel hineinversetzt. Ein absolutes Muss für einen PS2-Besitzer.

  04.01.2002

Absoluter Klassiker!!!!!

GTA 3 ist ein Muss für jeden Playstation 2 Besitzer. Ja die Grafik ist einmalig. Der Sound ist wie in der Realität und Wettereffekte gibt es auch. Was will man mehr? Mehr Gewalt? Nein das braucht dieses Spiel nun sicher nicht. Man sollte aber mindestens 16 sein um das Spiel zu spielen. Achja die Radiosender sind spitze. PS: Mit dem Dodo kann man richtig lange fliegen wenn man übt.

  04.01.2002

Beim ersten Durchspielen erste Sahne

Tja,
beim ersten Durchspielen ist das Game der pure Hammer!!!!
Leider verliert es den Reiz beim nochmaligen spielen.
Und Kindern oder Jugendlichen unter 18 (!) würde ich es sowieso abraten zu spielen:
Leute umfahren--- erschiessen mit dem Scharfschützengewehr oder weiteres--- ist sehr brutal.[Die realitätsnähe ist verblüffend]
Aber im großen und ganzen schön.
Nur nicht für mehreres durchspielen

  01.01.2002

cooles spiel, sollte jeder mal gespielt haben

Ich finde das Spiel ja eigentlich ganz gut (Grafik,Sound) aber wenn man das Game zu lane zockt geht der Spielspass irgentwie verloren,das gleichen aber die vielen cheats wieder aus die es für das game gibt.

Seite 7 von 16




Details zum Spiel

Hersteller:
Take 2
Entwickler:
DMA Design
Genre:
Action
Release:
26.10.2001
Plattformen:
Playstation 2, PC
Spieler:
1
Multiplayer:
Nein
Features:
1887 KB Memory Card, Dual Shock, Analog, Dolby Surround, 19:9
USK:
Keine Jugend-
freigabe gemäß § 14 JuSchG

Weitere hilfreiche Artikel